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Gebrauchtfahrzeug
Coupe
Benzin (Super E10)
Automatik
malachitgrün
66.900 km
EZ 01.07.1995
235 kW (320 PS)
 
 
Verkaufspreis
differenzbesteuert
25.940 €
Gebrauchtfahrzeug
Cabriolet
Benzin (Super)
Automatik
indischrot
56.160 km
EZ 01.07.1995
200 kW (272 PS)
 
 
Verkaufspreis
differenzbesteuert
68.940 €
Gebrauchtfahrzeug
Cabriolet
Benzin (Normal)
Automatik (4-Gang)
Weiß
150.000 km
EZ 01.07.1987
170 kW (231 PS)
 
 
Verkaufspreis
differenzbesteuert
28.930 €
Oldtimer
Roadster
Benzin (Normal)
Automatik (4-Gang)
dunkelblau
137.980 km
EZ 01.07.1983
114 kW (155 PS)
 
 
Verkaufspreis
differenzbesteuert
20.950 €
Gebrauchtfahrzeug
Kombi
Diesel
Schaltgetriebe (5-Gang)
reflexsilber
116.271 km
EZ 30.06.2009
77 kW (105 PS)
 
 
Verkaufspreis
differenzbesteuert
4.980 €
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Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2

*) Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt. Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP.


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